Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Ladeinfrastruktur

1.     Vertragsgegenstand

  • 1.1. Gegenstand des Vertrags ist die Lieferung von Elektrizität zur Aufladung von Elektrofahrzeugen und die hierfür erforderliche Nutzung der von der AlbatrosServiceGesellschaft mbH (ASG) betriebenen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Der Vertrag wird mit der Spontanladung zwischen der ASG und dem Kunden geschlossen.
  • 1.2. Die ASG bietet dem Kunden die Möglichkeit für die Ladung seines Elektrofahrzeugs an, die unter Ziffer 3 (Ad-hoc-Laden via ladeapp) beschrieben wird.

2.     Strompreis und Preisanpassung

2.1. Der Strompreis ergibt sich aus dem beigefügten Preisblatt.

2.2. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Arbeitspreis oder zeitbasiertem Preis und dem Grundpreis zusammen. Er enthält derzeit die Kosten der ASG für den Aufbau und den Betrieb der Ladestation, die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der ASG in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben.

2.3. Der Strompreis versteht sich einschließlich der Strom- und zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Bei Erhöhungen oder Absenkungen dieser Steuersätze durch den Gesetzgeber ändern sich die Bruttopreise entsprechend.

2.4. Wird die Erzeugung, die Beschaffung, die Verteilung oder die Belieferung von elektrischer Energie nach Vertragsabschluss mit zusätzlichen staatlichen Abgaben oder anderen hoheitlich auferlegten Belastungen belegt, kann die ASG ihre hieraus entstehenden Mehrkosten an den Kunden weiter berechnen. Dies gilt nicht, wenn die jeweilige gesetzliche Regelung einer Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf diejenigen Mehrkosten beschränkt, die nach der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis mit dem Kunden zugeordnet werden können. Entfällt im Zusammenhang mit der Belegung zusätzlicher staatlicher Abgaben oder hoheitlich auferlegter Belastungen eine andere staatliche Abgabe oder hoheitlich auferlegte Belastung, ist dieser Entfall den neu entstandenen Mehrkosten gem. Satz 1 gegenzurechnen.

2.5. Zur Bewahrung des Gleichgewichts von Stromlieferung und Strompreis wird die ASG den vom Kunden zu zahlenden Strompreis der Entwicklung der unter 1.2 aufgeführten Preisbestandteile und nach ggf. zusätzlich vom Gesetzgeber eingeführten Preisbestanteile nach billigem Ermessen anpassen. Bei Kostensteigerungen ist die ASG hiernach berechtigt, den Strompreis entsprechend zu erhöhen, wobei Kostensenkungen bei anderen Preisbestandteilen gegenzurechnen sind. Kostensenkungen verpflichten die ASG, den Strompreis entsprechend zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Kostensteigerungen bei anderen der preisbildenden Faktoren gem. 1.2 dieses Vertrages ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die ASG werden bei Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

2.6. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform gegenüber der ASG zu kündigen. Auf dieses Recht wird der Kunde von der ASG in der Preisänderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Kunden nicht wirksam. Weitergehende Rechte des Kunden, z. B. aus § 315 BGB, bleiben unberührt. Informationen über die jeweils aktuellen Preise sind im Kundenzentrum der EVS, Friesische Straße 53, 25980 Sylt, erhältlich und können auch im Internet unter https://www.albatrosservice.de/e-mobility/ abgerufen werden.

3.     Ad-hoc-Laden via ladeapp

  • 3.1 Allgemeines zur ladeapp
    • Mit der ladeapp gewährleistet die ASG einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der ASG betriebenen Ladestationen, indem auch Spontankunden die Nutzung der Ladestationen ermöglicht wird.
    • Der Kunde kann mit Hilfe der App nach Ladestationen suchen, Ladestationen filtern, Ladestationen als Favoriten markieren, einen Ladevorgang an einer Ladesäule starten und stoppen sowie einen Ladevorgang bezahlen. Die Nutzung unterliegt unter Umständen zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die der Kunde gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Plattform akzeptiert hat, über die er die App erhält (zum Beispiel Google Play oder App Store von Apple).
  • 3.2 Ablauf und Bezahlung des Ladevorgangs mit der ladeapp
    • Der Kunde wählt eine Ladestation aus.
    • Der Kunde initiiert den Ladevorgang durch Scan eines QR-Codes an der Ladestation.Nach Scan des QR-Codes wird der Kunde zur Downloadseite der ladeapp (sofern die App noch nicht installiert wurde) oder zur ladeapp direkt weitergeleitet. Alternativ kann der Kunde auch den Ladevorgang im Webbrowser starten.
    • In der ladeapp kann der Kunde sein gewünschtes Zahlungsmedium (zum Beispiel Kreditkarte oder PayPal) hinterlegen und den Ladevorgang starten, nachdem er die Vertragsbedingungen und die Preise für das Laden akzeptiert und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.
    • Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation. Der Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.
    • Der Kunde erhält nach Start des Ladevorgangs eine Bestätigungsmail zum Ladevorgang.
    • Während des Ladens hat der Kunde die Möglichkeit, alle relevanten Informationen zum Ladevorgang in der ladeapp nachzuverfolgen.
    • Im unmittelbaren Anschluss an den erfolgreichen Ladevorgang erhält der Kunde einen Zahlungsbeleg als PDF-Dokument per E-Mail.
    • Der Kunde zahlt das Entgelt für den Ladevorgang mit dem von ihm gewünschten Zahlungsmittel.
  • 3.3. Preise für das Ad-hoc-Laden
    • Der Kunde entrichtet für jeden Ladevorgang via „Ad-hoc-Laden“ ein verbrauchsabhängiges Entgelt und eine Grundgebühr pro Ladevorgang. Falls vorhanden, wird der Zeittarif ab den jeweiligen angegebenen Standzeiten zusätzlich berechnet. Der jeweils gültige Preis pro kWh für die Ad-hoc-Ladung wird vor der Aktivierung des Ladevorganges in dem von der ASG bereitgestellten Online-Formular ausgewiesen und akzeptiert.
    • Die genannten Beträge verstehen sich brutto inklusive der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

4.     Benutzung der Ladestationen

  • 4.1. Der Kunde wird die Ladestationen der ASG sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden.
  • 4.2. Für die Benutzung der Ladestationen sind die Informationen auf ladenetz.de, die vom jeweiligen Ladeinfrastrukturbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten sowie im öffentlichen Verkehrsraum die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend.
  • 4.3. Der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten Ladekabels ist kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
  • 4.4. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. Bei Zuwiderhandeln macht der Kunde sich der ASG gegenüber schadensersatzpflichtig.
  • 4.5. Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den Ladestationen der ASG hat der Kunde unverzüglich und jederzeit an die auf der Ladesäule angegebenen Telefonnummer zu melden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

5.     Stromlieferung

Die Lieferung erfolgt an allen von der ASG betriebenen Ladestationen zu 100 Prozent mit Ökostrom der EVS.

6.     Haftung

  • 6.1. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, die ASG von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn die ASG an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung der ASG nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
  • 6.2. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haften die ASG bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die ASG und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7.     Datenschutz

      Personenbezogene Daten werden von der ASG nach Maßgabe der Datenschutzerklärung automatisiert gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt.

Stand 11/2024